Friday, September 14, 2018

Ferienwohnung in Nenzingen. | Accomodation near Radolfzell/Stockach

Als vierköpfige Familie begrüßen wir Sie in unserem 2018 fertiggestellten Anwesen im schönen Hegau - aufgrund seiner sanft hügeligen Landschaft wird dieser auch 'Toscana am Bodensee' genannt.
Hier bieten sich unzählige Erlebnis- und Ausflugsmöglichkeiten (die unter dem Link aufgeführten Entfernungs-Kilometer weichen etwas ab, da diese jeweils ab Überlingen berechnet sind). 

Sie können wählen, ob Ihnen der Sinn nach Kultur, Sport, Bummeln in dem ein oder anderen Bodensee-Städtchen (Überlingen, Radolfzell, Meersburg, Konstanz, Friedrichshafen, Lindau,...) oder nach einem Ausflug in die Nachbarländer Österreich, Liechtenstein oder Schweiz steht. 
Oder Sie verbessern Ihr Handycap bei einer Partie Golf oder wollen einfach in den Tag hineinleben, Sie haben die Wahl. Wir geben jederzeit gerne Tipps für die passende Tagesgestaltung.
Neben den unzähligen Radwegen stehen unweit unserer Ferienwohnung drei schöne Golfplätze zur Verfügung - weitere Infos hierzu siehe vorletztes Bild unten. 



Unsere moderne und helle Ferienwohnung hat eine Größe von ca. 65 m² und ist für bis zu 
vier Personen geeignet. 
Sie verfügt über ein großes Tageslicht-Bad, ein Schlafzimmer mit hohem Boxspring-Bett, 
eine Wohnküche mit Terrassenzugang, ein großes Wohnzimmer (=2. Schlafzimmer) mit 
Terrassenzugang und über eine Fußbodenheizung in Flur und in allen Zimmern.

Genießen Sie den separaten Hauseingang, die vollwertige Küche mit Kühlschrank, Herd und Geschirrspülmaschine, bestuhlte Terrasse mit Sonnenschirm, Ihren eigenen Stellplatz, die Fußbodenheizung (v.a. in den Wintermonaten), teilweise bodentiefe Fenster, Kaffeemaschine, 
Fön, Smart-TV, inkludiertes W-LAN, 5-6 Gehminuten zur halbstündigen Zugverbindung 
'Seehas' (Stockach - Radolfzell) und ab Radolfzell in alle Richtungen (D & CH).

Bettwäsche und Handtücher stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. 

Wäscheständer und Reisebett können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Bei Interesse finden Sie unsere Kontaktdaten unterhalb der Mietkonditionen
 (weiter unten = elf Fotos später).

Sollte diese Wohnung bereits ausgebucht sein oder Ihnen nicht gefallen, dann sprechen Sie uns 
gerne auf die andere Ferienwohnung am Ortsrand mit Blick in die Natur bei Überlingen an.
Kontaktaufnahme gerne über die weiter unten genannten Kontaktdaten.





          Voll ausgestattete Küche mit Geschirrspüler, Backofen, Kühlschrank, Kaffeemaschine und Teekocher.

Im näheren Umkreis befindet sich der Bodensee (sichtbar vom Hügel oberhalb der Wohnung, ca. 15 Gehminuten) und die Vulkanlandschaft im umliegenden Hegau.

Im näheren und weiteren Umkreis sind zu finden (Angaben in Fahrzeit mit dem Auto):

3 Min bis zum Freibad, 7 Min bis zum Seeufer, 8 Min. bis zum Golfplatz, 10 Min bis zu einem der drei Strandbäder, 10 Min zum Freizeitpark Lochmühle (kostenfreier Eintritt), 10 Min bis zum Naturschutzgebiet Bodanrück, 12 Min bis Radolfzell bzw. Seemaxx, 15 Min bis zur Höri, 20 Min bis zum Hohentwiel bzw. Singen, 20 Min bis Überlingen, 20 Min bis zum Haustierhof Reutemühle, 20 Min in die Schweiz, 20-25 Min bis zu den Thermen am Seeufer, 25 Min bis zu den Pfahlbauten, 25 Min bis zum Affenberg, 25 Min bis zur Insel Reichenau, 30 Min bis Meersburg, 30 Min bis Konstanz, 30 Min bis zur Insel Mainau, 35 Min. bis zum Rheinfall,
45 Min bis Friedrichshafen, 60 Min bis zum Feldberg im Schwarzwald, 70 Min bis zum Ravensburger Spieleland bzw. Lindau, 80 Min bis zum Pfänder bzw. Säntis, 80 Min bis Österreich,...


Weitere Freizeit-Tipps gefällig? Wir kennen die Region sehr gut. Sprechen Sie uns vor Ort an.



Doppelbett (1,80 m x 2,00 m) mit hoher Matratze im Schlafzimmer.



Großes Badezimmer mit Fußbodenheizung und Tageslicht.





Große Terrasse mit zwei Zugängen von Wohnzimmer und Küche.


Buchungsvoraussetzungen:

Mindestaufenthaltsdauer:
4 Nächte (kürzere Aufenthaltsdauer nach Absprache)

Mögliche Personenanzahl:
maximal 4 Personen, 
Nichtraucher,
keine Haustiere,
keine Parties oder Veranstaltungen.

---

Mietkonditionen ab 4 Nächten:

bis zu 2 Personen: 
€ 65,--/Nacht (Nebensaison) bzw. € 85,--/Nacht (Hauptsaison = 15. Mai bis 3. Oktober)

3. Person: 
€ 20,-/Nacht (Nebensaiosn) bzw. € 25,--/Nacht (Hauptsaison = 15. Mai bis 3. Oktober)

4. Person: 
€ 15,--/Nacht (Nebensaison) bzw. € 20,--/Nacht (Hauptsaison = 15. Mai bis 3. Oktober)
  
Kinder 3 - 5,99 Jahre: 
50% Ermäßigung

Kinder 0 - 2,99 Jahre: 
100% Ermäßigung (Reisebett und/oder Hochstuhl stellen wir auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung) 

 
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Zahlungsmodalitäten:

In den o.g. Preisen enthalten sind:

- Nutzung der Bettwäsche, Handtücher und Duschtücher,
- Nutzung der Geschirrtücher, Schwammtuch, Seifenspender, Toilettenpapier
- W-LAN,
- Smart-TV,
- Nutzung Klavier,
- Strom, Wasser, Müll, Fußbodenheizung
- aktuelle Mehrwertsteuer.

- Kinderreisebett (auf Anfrage) - aus hygienischen Gründen bitte eigenes Bett-Set (überzogenes Kopfkissen, überzogene Bettdecke und Bettlaken) für Ihr Baby/Kind mitbringen.
- Kinderhochstuhl (auf Anfrage),

Hinzu kommen folgende Positionen:
- Eigener PKW-Stellplatz auf Privatgrundstück € 2,50/Nacht,
- Einmalige Reinigungspauschale für die Endreinigung i.H.v. € 69,—/Aufenthalt, diese ist im Rahmen der Rechnung im Vorfeld zu begleichen.
- Für die Nutzung unserer Ferienwohnung fällt keine zusätzliche Kurtaxe an.

- Mit dem vollständigen Geldeingang im Vorfeld ist die Ferienwohnung verbindlich gebucht.
- Aufschläge bei Brückentagen, Feiertagen, Jahreswechsel etc. sind möglich.


Stornobedingungen ab Buchungsbestätigung unserer Ferienwohnung 'Bodensee/Nenzingen':
Bei Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % Stornogebühren,
bei Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % Stornogebühren,
bei Rücktritt ab dem 34. Tag und bei Nichterscheinen: 80% Stornogebühren.

Ausnahme Covid:
Sollte uns als 'Ferienwohnung Bodensee' die Vermietung/Beherbergung an dem jeweiligen Anreisedatum untersagt sein, räumen wir ein kostenfreies Stornierungsrecht ein.
Hiervon sind jegliche Einschränkungen wie z.B. Erkrankungen (einschl. Covid) und/oder Inzidenzen über 100 im Landkreis/Herkunftsort (HotSpot-Region, etc.) der Reisenden ausgeschlossen.








Schlafsofa mit Doppelmatratze (1,60 m x 2,00 m)




Ganz wichtig ist uns ein umgängliches Miteinander.

In diesem Zusammenhang bitten wir freundlich um das Beachten 
der Gastaufnahmebedingungen VOR Buchungsanfrage 
(siehe 'Gastaufnahmebedingungen' direkt nach letztem Foto), 
um Ärger und Missverständnisse im Vorfeld zu vermeiden.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und auf Ihren Besuch bei uns am Bodensee.









HERZLICH WILLKOMMEN, 
WELCOME HOME, 
BIENVENUE,
BIENVENIDOS!

Ihre Familie Knaack

info@nenzingen.de
+49 . 7531 . 380 31 74
 






Ach ja:
Wer in unserer Ferienwohnung zu Gast ist, der genießt u.a. Vorteile im Ravensburger Spieleland - bitte lassen Sie uns dies am besten vor Anreise wissen:

1.) Sie können bei uns direkt Ihr Parkplatzticket und 
vergünstigte Eintrittskarten für das Ravensburger Spieleland bzw. die Eintrittskarte für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim erwerben.

2.) Keine Wartezeiten an den Kassen und im Eingangsbereich für Sie beim Eintritt.





Hier noch ein paar Eindrücke aus dem Umfeld der Ferienwohnung:

Hafen Konstanz (weitere Tipps gerne vor Ort)

Ufer am westlichen Bodensee (weitere Tipps gerne vor Ort)

Familien- und Freizeitpark am westlichen Bodensee (weitere Tipps gerne vor Ort)


Nahegelegene Goldplätze, sortiert nach Entfernung:

Country Club Schloß Langenstein (ca. 10 Min. mit Auto)
Golfclub Owingen (ca. 20 Min. mit Auto)
Golfclub Konstanz (ca. 20 Min. mit Auto)


Bildquelle: Country Club Schloß Langenstein  (weitere Tipps gerne vor Ort)


Gastaufnahmebedingungen

Wir sind keine Freunde des "Kleingedruckten". Gleichzeitig ist es sinnvoll und weise, beide Vertragspartne
Wir verlassen uns auf die Empfehlungen des "Deutschen Tourismusverband e.V." und haben deren Gastaufnahmebedinungen wie folgt für unsere Buchungen übernommen:

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
(Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Tourismusverband e.V.)


§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt, zugesagt bzw kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per 
E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. 

3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsver-pflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflicht-ungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog oder der Homepage.

2. Die im Katalog oder der Homepage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkostenein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsbestägigung durch den Beherbergrungsbetrieb fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

4. Werden Anzahlung (und Restzahlung) nicht fristgemäß geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.


§ 3 Rücktritt

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 

2. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von 
einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Statt Erfüllung kann der Inhaber des Beherbergungsbetriebes pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

Stornokosten bei Unterbringung in FeWo 'Nenzingen':
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 %
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
Rücktritt ab dem 34. Tag und bei Nichterscheinen: 80%

4. Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen. 

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.


§ 4 Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Rauchverbot,Kündigung durch Gastgeber

1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

3. Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nicht zulässig; in allergrößten Ausnahmefällen nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung im Vorfeld.

b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.

c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.

d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten.

4. Rauchen
Dem Gast ist


§ 5 Haftung

1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht. 

2. Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherberg-ungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (701ff BGB).

3. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich 
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


§ 6 Verjährung

1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB).

2. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungs-betriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.